Zur Einordnung
Barrierefreiheit: Betrifft das Ihren Betrieb?
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Seitdem bekommen wir dieselbe Frage fast täglich. Hier die Antwort, so einfach wir sie geben können.
Wen es betrifft
Es geht nicht um jede Website. Es geht um Websites, über die Verbraucher etwas kaufen oder buchen können.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine europäische Richtlinie um. Es betrifft bestimmte Produkte und bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher — unter anderem den elektronischen Geschäftsverkehr. Vereinfacht gesagt: Wenn auf Ihrer Website ein Vertrag zustande kommen kann, fällt sie in den Anwendungsbereich.
Eine reine Informationsseite ohne Bestell- oder Buchungsmöglichkeit ist davon nicht erfasst. Ebenso wenig Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beides muss zutreffen.
Wichtig: Diese Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Und sie ist eine Ausnahme von der Pflicht — nicht von der Sache. Ein Kunde, der Ihre Seite nicht bedienen kann, ruft auch dann nicht an, wenn Sie das Gesetz nicht betrifft.
Was es konkret heißt
Die Anforderungen klingen technisch, sind im Alltag aber überschaubar:
- Texte müssen sich vom Hintergrund deutlich abheben, damit sie auch bei schwachem Sehvermögen lesbar sind.
- Alles muss mit der Tastatur bedienbar sein, nicht nur mit der Maus.
- Bilder brauchen eine Beschreibung für Menschen, die sie nicht sehen können.
- Formulare brauchen Beschriftungen, die auch vorgelesen werden — nicht nur einen grauen Text im Feld.
- Die Seite muss sich vergrößern lassen, ohne dass Inhalte verschwinden.
- Videos brauchen Untertitel.
Was zu tun ist
Der Reihe nach, nicht alles auf einmal:
- Feststellen, ob Ihre Seite überhaupt betroffen ist. Das ist oft in zehn Minuten geklärt.
- Prüfen lassen, was heute schon passt. Bei einer gepflegten Seite ist das mehr, als man denkt.
- Die Punkte abarbeiten, die Menschen tatsächlich ausschließen — Kontraste, Tastaturbedienung, Formulare.
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, wenn sie für Sie vorgeschrieben ist.
Warum wir das ohnehin machen
Jede Seite, die wir betreuen, wird auf diese Punkte geprüft — unabhängig davon, ob das Gesetz für Sie gilt. Das kostet Sie nichts extra und ist in jedem Paket enthalten.
Der Grund ist nicht das Gesetz. Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland hat eine Einschränkung, die das Bedienen einer Website erschwert; bei älteren Kunden ist der Anteil deutlich höher. Das sind Ihre Kunden.
- Wenn Sie unsicher sind
Schicken Sie uns die Adresse Ihrer Seite. Wir schauen sie uns an und sagen Ihnen, was auffällt — kostenlos, ohne Verpflichtung und ohne anschließenden Anruf, den Sie nicht bestellt haben.
- Ist das hier eine Rechtsberatung?
Nein. Wir geben wieder, wie wir das Gesetz verstehen, und sagen Ihnen, was technisch zu tun ist. Ob Ihr Betrieb im Einzelfall betroffen ist, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt.
- Was kostet es, eine Seite barrierefrei zu machen?
Bei einer von uns betreuten Seite nichts — das gehört dazu. Bei einer fremden Seite hängt es davon ab, wie sie gebaut ist. Nach dem kostenlosen Blick darauf sagen wir Ihnen einen Betrag, bevor Sie sich entscheiden.
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